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   VGH Bayern, 11.02.2014 - 1 ZB 12.1614   

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https://dejure.org/2014,3749
VGH Bayern, 11.02.2014 - 1 ZB 12.1614 (https://dejure.org/2014,3749)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.02.2014 - 1 ZB 12.1614 (https://dejure.org/2014,3749)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - 1 ZB 12.1614 (https://dejure.org/2014,3749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Werbeanlagensatzung;Bestimmtheit des räumlichen Geltungsbereichs;Ausschluss von Fremdwerbung im Mischgebiet, "wenn das Mischgebiet durch Wohnbebauung geprägt ist"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94

    Bezeichnung des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2014 - 1 ZB 12.1614
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung sowohl im Verwaltungsrecht (BVerwG, U.v. 16.6.1994 - 4 C 2/94 - BVerwGE 96, 110; VGH BW, U.v. 28.7.1994 - 5 S 2467/93 - NVwZ 1995, 402) als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht (BGH, B.v. 15.3.1996 - 3 StR 506/95 - BGHSt 42, 79) zur Frage des aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden Erfordernisses angemessener Bestimmtheit von Normen, dass der Normgeber zwar gehalten ist, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG, B.v. 24.11.1981 - 2 BvL 4/80 - BVerfGE 59, 104/114).

    Verfassungsrechtlich geboten ist demnach nicht eine Bestimmtheit "um jeden Preis", sondern eine auch unter Berücksichtigung der praktischen Handhabung in der Weise ausreichende Bestimmtheit, die eine willkürliche Behandlung durch Behörden und Gerichte ausschließt (BVerwG, U.v. 16.6.1994 a.a.O.).

    Nach der genannten Rechtsprechung ist auch die Bezugnahme auf den Rechtsbegriff des Bauplanungsrechts "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile" zur Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs einer (Baumschutz) Satzung ausreichend bestimmt (BVerwG, U.v. 16.6.1994 a.a.O.; BGH, B.v. 15.3.1996 a.a.O.).

  • BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95

    Unzureichend bestimmter Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2014 - 1 ZB 12.1614
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung sowohl im Verwaltungsrecht (BVerwG, U.v. 16.6.1994 - 4 C 2/94 - BVerwGE 96, 110; VGH BW, U.v. 28.7.1994 - 5 S 2467/93 - NVwZ 1995, 402) als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht (BGH, B.v. 15.3.1996 - 3 StR 506/95 - BGHSt 42, 79) zur Frage des aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden Erfordernisses angemessener Bestimmtheit von Normen, dass der Normgeber zwar gehalten ist, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG, B.v. 24.11.1981 - 2 BvL 4/80 - BVerfGE 59, 104/114).

    Nach der genannten Rechtsprechung ist auch die Bezugnahme auf den Rechtsbegriff des Bauplanungsrechts "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile" zur Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs einer (Baumschutz) Satzung ausreichend bestimmt (BVerwG, U.v. 16.6.1994 a.a.O.; BGH, B.v. 15.3.1996 a.a.O.).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2014 - 1 ZB 12.1614
    Er verfügt aber, wenn er vor der Frage steht, ob er in einer Vorschrift unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet oder sie ins Einzelne gehend fasst, über einen Gestaltungsspielraum, wobei nicht zuletzt auch Erwägungen der praktischen Handhabung seine Entscheidung beeinflussen dürfen (BVerfG, B.v. 8.8.1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89/137).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2014 - 1 ZB 12.1614
    Dieses Erfordernis verlangt nämlich nicht, dass die Hauptnutzungsarten zu genauen oder annähernd gleichen Teilen im jeweiligen Gebiet vertreten sind (BVerwG, U.v. 4.5.1988 - 4 C 34.86 - BVerwGE 79, 309 m.w.N).
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69

    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2014 - 1 ZB 12.1614
    Dass die Beigeladene im vorliegenden Fall das Werbeverbot nur auf Mischgebiete, soweit das Wohnen überwiegt, beschränkt, entspricht im Übrigen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein Verbot in einer Ortssatzung, durch das die Werbung mit (Großflächen-)Werbetafeln in Mischgebieten generell verboten wird, gegen Art. 14 GG verstößt (BVerwG, U.v. 28.4.1972 - IV C 11.69 - BVerwGE 40, 94).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2014 - 1 ZB 12.1614
    Hieraus folgt die Gleichwertigkeit und Gleichgewichtigkeit von Wohnen und das Wohnen nicht wesentlich störendem Gewerbe (BVerwG, U.v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207).
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2014 - 1 ZB 12.1614
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung sowohl im Verwaltungsrecht (BVerwG, U.v. 16.6.1994 - 4 C 2/94 - BVerwGE 96, 110; VGH BW, U.v. 28.7.1994 - 5 S 2467/93 - NVwZ 1995, 402) als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht (BGH, B.v. 15.3.1996 - 3 StR 506/95 - BGHSt 42, 79) zur Frage des aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden Erfordernisses angemessener Bestimmtheit von Normen, dass der Normgeber zwar gehalten ist, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG, B.v. 24.11.1981 - 2 BvL 4/80 - BVerfGE 59, 104/114).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 5 S 2467/93

    Bestimmtheit des räumlichen Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung; Klage gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2014 - 1 ZB 12.1614
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung sowohl im Verwaltungsrecht (BVerwG, U.v. 16.6.1994 - 4 C 2/94 - BVerwGE 96, 110; VGH BW, U.v. 28.7.1994 - 5 S 2467/93 - NVwZ 1995, 402) als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht (BGH, B.v. 15.3.1996 - 3 StR 506/95 - BGHSt 42, 79) zur Frage des aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden Erfordernisses angemessener Bestimmtheit von Normen, dass der Normgeber zwar gehalten ist, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG, B.v. 24.11.1981 - 2 BvL 4/80 - BVerfGE 59, 104/114).
  • VGH Bayern, 20.01.2015 - 15 ZB 13.2245

    Großflächige Werbeanlage im Dorfgebiet; teilweise Unwirksamkeit einer

    Ob anderes für "Teile eines Dorfgebiets" gelten kann, die überwiegend durch Wohnnutzung geprägt sind (in diese Richtung BayVGH, B.v. 11.2.2014 - 1 ZB 12.1614 - juris Rn. 7, Mischgebiet), kann dahinstehen, weil sich die Regelung des § 3 Abs. 1 Spiegelstrich 3 WAS nicht auf Teile eines Dorfgebiets bezieht, sondern flächenhaft auf das gesamte (überwiegend von Wohnen geprägte) Dorfgebiet, also auch auf dessen Teilbereiche, die nicht überwiegend durch Wohnen geprägt sind.
  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 ZB 15.779

    Relevante Umgebung für die Beurteilung der Einwirklung auf das Ortsbild

    Nachdem die nähere Umgebung zum Vorhabenstandort einem faktischen Mischgebiet entspricht, dem definitionsgemäß das zu fordernde Mindestmaß an Einheitlichkeit fehlt, um Anlagen der Fremdwerbung aufgrund ihrer Funktionswidrigkeit zum Charakter des Baugebiets generalisierend durch ortsgestalterische Satzung ausschließen zu können (vgl. BVerwG, U. v. 28.4.1972 - 4 C 11/69 - BayVBl 1973, 471), und der Vorhabenstandort auch in keinem Teilbereich dieses Mischgebiets liegt, in dem das Wohnen überwiegt (vgl. BayVGH, B. v. 11.2.2014 - 1 ZB 12.1614), steht dem Vorhaben § 4 Nr. 3 der Werbeanlagensatzung nicht entgegen.
  • VGH Bayern, 21.03.2017 - 15 C 16.2369

    Streitwert für eine Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer

    In Orientierung an Nr. 9.1.2.3.1 des Streitwertkatalogs beträgt der Streitwert für das Klageverfahren daher im vorliegenden Fall einer herkömmlichen, klassischen (unbeleuchteten) Werbetafel, auf der auf Papier gedruckte, angeleimte Werbeträger ausgestellt werden sollen, 5.000,-- Euro (vgl. auch BayVGH, B.v. 28.11.2013 - 9 ZB 11.2279 - juris Rn. 6; B.v. 11.2.2014 - 1 ZB 12.1614 - juris Rn. 9; U.v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris Rn. 32; U.v. 29.6.2015 - 1 ZB 13.1903 - juris Rn. 12; VGH BW, B.v. 24.1.2017 - 8 S 2081/16 - juris Rn. 21; U.v. 21.2.2017 - 3 S 1748/14 - juris Rn. 60; OVG Saarl., B.v. 26.8.2015 - 2 E 136/15 - juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 18.12.2014 - OVG 10 N 47.14 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 14.10.2014 - 1 ZB 12.1832

    Werbeanlagensatzung; Verbot von Werbeanlagen in einem Mischgebiet; Verbot von

    Der Senat hat bereits entschieden" dass ein Werbeverbot" das sich auf den durch Wohnnutzung geprägten Teil eines Mischgebiets beschränkt" mit der genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vereinbar ist (vgl. BayVGH" B.v. 11.2.2014 - 1 ZB 12.1614 - juris Rn. 4).
  • VG München, 09.10.2014 - M 11 K 13.3966

    Werbeanlage; Mischgebiet, das überwiegend durch Wohnen geprägt ist; Fehlende

    Zwar ist die Regelung, in einer Werbeanlagensatzung Fremdwerbung im Mischgebiet, wenn dieses (überwiegend) durch Wohnbebauung geprägt ist, auszuschließen, grundsätzlich möglich (BayVGH, B.v. 11.2.2014 - 1 ZB 12.1614 -, Rn. 4 und 7; VG München, U.v. 23.5.2012 - M 9 K 11.5487 -, juris Rn. 20).
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